Neuigkeiten aus der Kanzlei
21.07.2022
Kurzinfo: Entlastungspaket mit Energiepreispauschale
In unseren Mandanteninformationen haben wir für Sie eine Kurzinfo zum Thema "Entlastungspaket
mit Energiepreispauschale, was Arbeitgeber, Arbeitnehmer und
Selbstständige jetzt wissen müssen" bereitgestellt.
21.07.2022
"Monatsinformation" Juli 2022 erschienen
Lesen Sie in der neuesten Ausgabe unter anderem diese Themen:
der Bundesfinanzhof hat in seinem Ablehnungsbeschluss vom 29.03.2022 gegen eine Nichtzulassungsbeschwerde seine Rechtsprechung insoweit konkretisiert, dass die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht als das subjektive Tatbestandsmerkmal bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesehen wird.
Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzen sog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.
Seit Beginn der Corona-Pandemie kann für das häusliche Arbeitszimmer auch eine andere Abzugsregelung mit Pauschalbeträgen geltend gemacht werden. Dabei besteht nicht die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wegen der Verhinderung der Ansteckungsgefahr an Corona kann der Arbeitgeber die sog. Homeoffice-Pflicht anordnen bzw. sie selbst in Anspruch nehmen.
Zudem entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.
13.06.2022
Aktualisierung der Personalfragebögen
Die DATEV hat ihre Personalfragebögen aktualisiert.
Die neuesten Versionen finden Sie, wie gewohnt, in unseren Mandanteninformationen.
04.05.2022
Verstärkung für unser Team gesucht!
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir aktuell:
Steuerfachangestellte/r (w/m/d - 4-Tage-Woche bei vollem Gehalt)
Details finden Sie in unserem Arbeitgeberprofil unter www.regionaljobs.de oder einfach die angebotene Stelle anklicken, Sie gelangen dann direkt zum Angebot.
11.04.2022
Ukraine-Krieg | steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung für Aufnahme Geflüchteter
Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung führt nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften.
Hierauf haben sich nach Angabe des Thüringer Finanzministeriums die Einkommensteuerreferatsleiter von Bund und Ländern geeinigt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt.
Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium u.a. weiter aus:
"Wer privaten Wohnraum zur Verfügung stellt, muss dafür auch verbrauchsabhängige Kosten, wie Strom, Wasser, Abwasser und Energiekosten zahlen. Eine Aufwandspauschale federt diese Kosten ab. Es kommt jetzt darauf an, den Geflüchteten schnell und unkompliziert zu helfen. Helfenden dürfen nicht noch zusätzliche Hürden in den Weg gestellt werden", sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Der Beschluss gilt zunächst nur für das Jahr 2022.
In Thüringen bietet u.a. der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt seinen Bürgern bereits eine Entschädigung für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge in privaten Wohnungen an. "Ich gehe davon aus, dass eine landesweite Regelung dazu in den nächsten Wochen abgestimmt werden wird", so Taubert.
Quelle: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. 7.4.2022
07.03.2022
Infobroschüren im Mandantenbereich der Mandanteninformationen
Unter der Rubrik "Mandanteninfo" haben wir im passwortgeschützten Mandantenbereich, neben einigen anderen interessanten Broschüren zu diversen Themen, exklusiv für unsere Mandanten eine Checkliste zur Kassenführung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen (Stand 11.2021) bereitgestellt.
Die Zugangsdaten erhalten Sie gerne auf Anfrage bei uns.
24.01.2022
DATEV-Label "Digitale Kanzlei 2022"
Nach den Jahren 2019 bis 2021 hat uns die DATEV das Label "Digitale Kanzlei" auch für das Jahr 2022 verliehen.
Die Zusammenarbeit mit uns als digitaler DATEV-Kanzlei bietet viele Vorteile!:
Die durchgängige digitale Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Unternehmen und Dritten reduziert administrative Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen.
Manuell erzeugte Fehler werden ausgeschlossen und Daten stehen schneller und genau zur Verfügung. Damit haben digitale Prozesse beim Bankbuchen positive Auswirkungen auf die Liquidität Ihres Unternehmens.
Das konsequente Leben digitaler Prozesse im Lohn ermöglicht die elektronische Erfassung und Verwaltung Ihrer Lohndaten sowie Datenübermittlung an alle Institutionen. Auch das Führen einer volldigitalen Personalakte ist möglich.
Anfragen können schnell bearbeitet werden, weil die Digitale DATEV-Kanzlei auf Ihre relevanten Daten direkt zugreift.
Durch verstärkte Nutzung von digitalen Lösungen im Bereich Rechnungen entfällt die Papierrechnung, das Versenden und das Einscannen, Rechnungen werden digital, direkt und ohne Medienbrüche in die Finanzbuchhaltung eingelesen.
Konsequente Nutzung von Schnittstellen aus Fremdsystemen
12.01.2022
Checkliste benötigte Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2021
Welche Unterlagen benötigen wir für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung 2021?
Als Hilfe bei der Zusammenstellung der Unterlagen haben wir für Sie im Bereich Mandanteninfo eine Checkliste zum Download bereitgestellt.
02.12.2021
Neue, erweiterte Version unserer Kanzlei-App
Wir haben für Sie bereits seit langem eine kostenlose Kanzlei-App im Einsatz.
Über diese App konnten Sie bislang schon direkt mit uns kommunizieren, telefonieren und Belege direkt in Ihr DATEV Unternehmen online hochladen.
Wir haben unsere Kanzlei-App um ein neues Feature ergänzt!
Ab sofort können Sie damit auch die Belege für Ihre Einkommensteuer direkt zu DATEV Meine Steuern hochladen, sie stehen dann dort für die Kanzlei unmittelbar zur weiteren Verarbeitung bereit.
Ihre Steuerbelege können Sie bereits unterjährig mit der, in der App enthaltenen Dokumentenkamera fotografieren und hochladen, Sie müssen nichts mehr einscannen und per E-Mail bzw. Papierbelege per Post an uns senden.
Die App können Sie kostenlos im Apple App Store oder bei Google play downloaden.
Neben der App benötigen Sie einen Zugang zum DATEV Rechenzentrum den wir für Sie kostenlos bereitstellen.
Bei Interesse senden Sie uns eine E-Mail zu und wir stellen Ihnen die kompletten Möglichkeiten zur Verfügung.
Eine kurze Anleitung finden Sie unten im Link.
» Download (PDF 1,4 MB)
19.10.2021
Wichtige Steuer- und Sozialversicherungstermine auf einen Blick
Im Bereich Mandanteninfo haben wir für Sie den Steuerkalender 2022 der DATEV eG zum Download bereitgestellt.
Der Kalender beinhaltet alle wichtigen Steuer- und Sozialversicherungstermine.
Mandanteninformationen
21.07.2022
Entlastungspaket mit Energiepreispauschale
Kurzinfo:
"Was Arbeitgeber, Arbeitnehmer und
Selbstständige jetzt wissen müssen"
(Stand 07.2022)
» Download (PDF 0,2 MB)
13.06.2022
Grundsteuer - benötigte Informationen zur Erstellung der Feststellungserklärung
Übersicht über die benötigten Informationen, die zur Erstellung der Erklärung benötigt werden.
» Download (PDF 0,2 MB)
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21.07.2022
Monatsinformation
Ausgabe August 2022
» Download (PDF 0,3 MB)
06.07.2022
Monatsinformation
Ausgabe Juli 2022
» Download (PDF 0,4 MB)
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Martin Schmid
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